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   BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14   

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https://dejure.org/2014,18410
BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14 (https://dejure.org/2014,18410)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2014 - 6 B 21.14 (https://dejure.org/2014,18410)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 6 B 21.14 (https://dejure.org/2014,18410)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 2 VwVfG, § 80 Abs 3 S 2 VwVfG
    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung eines Studienplatzes

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren i.R.d. Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung eines Studienplatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren i.R.d. Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Notwendigkeit der Zuziehung eines Anwalts im Vorverfahren zur Studiumszulassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Sie bedarf nicht der revisionsgerichtlichen Klärung, weil sie sich entgegen der Ansicht des Klägers anhand der Maßstäbe, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 6 C 41.85 - (BVerwGE 79, 226 = Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 12 ff.) aufgestellt hat, ohne Weiteres - unter Berücksichtigung der bisherigen Darlegungen verneinend - beantworten lässt.
  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 14.09 - juris Rn. 5 und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 6) ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - anders als diejenige von Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren - nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls und nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen.
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 14.09 - juris Rn. 5 und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 6) ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - anders als diejenige von Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren - nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls und nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen.
  • BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10

    Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln für naturschutzgerechte Bewirtschaftung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 03.02.2014 - 3 Nc 2/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass das Oberverwaltungsgericht in dieser Konstellation in ständiger Rechtsprechung regelmäßig annimmt, dass es dem betroffenen Studienplatzbewerber - anders als in der Fallgruppe, in der die angegangene Hochschule deutlich gemacht habe, dass sie auch nach der Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls keine endgültige Studienzulassung vornehmen wolle - zumutbar sei, den Widerspruch ohne anwaltliche Hilfe zu erheben (vgl. zu diesen Fallgruppen: OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 3 Nc 2/13 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Der Klägerin war es wegen der Schwierigkeit der Sache auch nicht zuzumuten, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.2014 - 6 B 21.14 -, juris).
  • VG Hamburg, 01.12.2017 - 19 K 2583/16

    Vertretung hamburgische Hochschulen; Notwendigkeit der Zuziehung eines

    Am 8. Juni 2016 hat die Klägerin Klage erhoben: Von dem Fall, der Gegenstand des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2014 (3 Bf 60/13) und nachfolgend des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2014 (6 B 21.14) gewesen sei und in dem die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beim Streit im Widerspruchsverfahren um die Zulassung zum Studium verneint worden sei, unterscheide sich der vorliegende Fall in mehrerlei Hinsicht.

    Die Dinge lägen hier damit nicht anders als in dem Fall, der dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2014 (3 Bf 60/13) und dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2014 (6 B 21.14) zugrunde gelegen habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2018 - 4 L 147/18

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bei einer angeblichen

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG (vgl. zur Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 VwVfG in abgabenrechtlichen Verfahren nach dem KAG LSA: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. April 2007 - 4 L 74/07 -, zit. nach JURIS) dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 - Urt. v. 28. April 2009 - 2 A 8.08 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. April 2014 - 4 L 49/14 - und v. 7. Dezember 2012 - 4 L 165/12; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. A., § 80 Rdnr. 81ff., m.w.N.).
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 631/15

    Baugenehmigung für einen Weg zur Überwindung einer Senke

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (OVG Berlin-Brandenburg, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. April 2017 - OVG 10 L 24.17 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 10 L 19.15 - BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - BVerwG 6 B 21.14 -, juris Rn. 7 zu § 80 Abs. 2 VwVfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2017 - 10 L 24.17

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 10 L 19.15 - BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - BVerwG 6 B 21.14 -, juris Rn. 7 zu § 80 Abs. 2 VwVfG).
  • VG Minden, 07.09.2021 - 12 K 2863/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21/14 -, juris.
  • KG, 02.06.2020 - Not 17/19

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren vor

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Streitsache für den Beteiligten bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 B 77/09 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, Rn. 5, juris).
  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 21.114

    Prüfungsrecht, Täuschungsversuch, Smartphone am Platz, Zuständigkeit der

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts danach nur dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, B. v. 2.7.2014 - 6 B 21/14 - juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 05.09.2018 - 5 K 1428/17

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren gegen einen

    Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 19 Abs. 2 AGVwGO notwendig war, ist maßgeblich, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 2003 - 6 B 26/03 -, NVwZ-RR 2004, 5 und Beschluss vom 2. Juli 2014 - 6 B 21.14 -, BeckRS 2014, 54561).
  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, natürliche

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts danach nur dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, B. v. 2.7.2014 - 6 B 21/14 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 10.11.2021 - W 2 K 19.1721

    Zur Entscheidungskompetenz des Gemeinderats bei einem einmaligen und

  • VG Würzburg, 09.11.2022 - W 2 K 21.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Zweckvereinbarung,

  • VG Saarlouis, 04.06.2021 - 6 K 48/20

    Polizei-, Ordnungs- und WohnrechtKostenentscheidung im Widerspruchsverfahren

  • VG Halle, 28.09.2023 - 6 A 289/21

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

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